Was Hosting in der Schweiz garantiert
Daten auf einem Server in der Schweiz, den ein Schweizer Unternehmen betreibt, unterstehen Schweizer Recht. Das Datenschutzgesetz gilt. Die Behörden, die darauf zugreifen können, sind Schweizer Behörden und sie müssen die Schweizer Verfahren einhalten.
Für Ihre Kundschaft ist das zudem ein leicht verständliches Argument: Ihre Daten verlassen das Land nicht und keine Vertragsklausel muss erklärt werden.
Was es nicht garantiert
Der Standort des Servers ist nur ein Teil der Frage. Zwei weitere Punkte zählen genauso viel.
- Wer den Server betreibt. Ein Anbieter, der US-Recht untersteht, kann verpflichtet werden, Daten an die Behörden seines Landes herauszugeben, auch wenn sie anderswo gespeichert sind. Darum geht es im CLOUD Act, den die USA 2018 verabschiedet haben.
- Wer sonst noch auf die Daten zugreift. Eine in der Schweiz gehostete Website kann ihre E-Mails über einen ausländischen Dienst versenden, ihre Schriften bei einem Drittanbieter laden oder ihre Reichweite mit einem Tool messen, das IP-Adressen ins Ausland übermittelt.
Eine Website ist nur dann schweizerisch, wenn die ganze Kette es ist: Server, Betreiber, E-Mails, Reichweitenmessung, Backups. Ein einziges Glied genügt, damit Daten abfliessen.
Übermittlungen bleiben möglich
Daten ins Ausland zu senden, ist nicht verboten. Das Gesetz erlaubt es in Staaten, deren Datenschutz der Bundesrat als angemessen beurteilt. Dazu gehören die Staaten der Europäischen Union. Für alle anderen braucht es vertragliche Garantien (Art. 16 DSG).
Für die USA anerkennt der Bundesrat seit dem 15. September 2024 ein angemessenes Schutzniveau für Unternehmen, die nach dem Swiss-U.S. Data Privacy Framework zertifiziert sind. Die Übermittlung ist dann ohne weitere Garantien erlaubt. Das gilt aber nur für ein zertifiziertes Unternehmen: Das lässt sich auf der öffentlichen Liste des Programms überprüfen.
Die Fragen an einen Hoster
- 01Wo stehen die Rechenzentren, die Backups eingeschlossen?
- 02Untersteht das Unternehmen, das sie betreibt, ausländischem Recht? Und seine Muttergesellschaft?
- 03Welche Unterauftragnehmer haben Zugriff auf die Daten und wo sind sie ansässig?
- 04Was geschieht mit meinen Daten am Ende des Vertrags und innert welcher Frist werden sie gelöscht?
- 05Wie werde ich bei einem Vorfall benachrichtigt?
Unsere Wahl
Unsere Websites und die Anwendungen, die wir ausliefern, werden in der Schweiz bei einem Schweizer Hoster betrieben. Wenn ein Drittdienst nötig bleibt, nennt ihn unsere Datenschutzerklärung zusammen mit dem Land, in dem er die Daten bearbeitet. Der Rest unseres Ansatzes steht auf der Seite Entwickeln in der Schweiz.