ArtikelBuchhaltung und MWST

MWST-Abrechnung: effektive Methode oder Saldosteuersatz?

Jedes mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen in der Schweiz wählt, wie es die geschuldete Steuer berechnet. Zur Auswahl stehen zwei Methoden: die effektive Abrechnungsmethode und die Saldosteuersatzmethode. Die Wahl beeinflusst den administrativen Aufwand genauso wie den Betrag, den Sie am Ende bezahlen.

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Buchhaltung und MWST
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Wer steuerpflichtig ist

Die Steuerpflicht wird obligatorisch, sobald der Umsatz aus steuerbaren Leistungen 100’000 Franken pro Jahr erreicht. Darunter kann man sich freiwillig unterstellen, etwa um die MWST auf grösseren Investitionen zurückzuholen.

Seit dem 1. Januar 2024 gelten folgende Sätze: 8,1 % als Normalsatz, 2,6 % als reduzierter Satz (Lebensmittel, Bücher, Medikamente) und 3,8 % als Sondersatz für Beherbergungsleistungen.

Die effektive Abrechnungsmethode

Sie stellen Ihren Kunden die MWST in Rechnung, ziehen die an Ihre Lieferanten bezahlte MWST ab (die Vorsteuer) und überweisen die Differenz. Das ist die Standardmethode.

  • Abgerechnet wird quartalsweise.
  • Die Vorsteuer wird auf den Franken genau abgezogen: Das lohnt sich, wenn Sie viel investieren oder hohe Einkäufe haben.
  • Jeder Beleg muss erfasst und belegt werden. Das bedeutet mehr Aufwand in der Buchhaltung.

Die Saldosteuersatzmethode

Auf den Umsatz inklusive MWST wird ein Pauschalsatz angewendet, den die ESTV je nach Branche festlegt. Dieser Satz berücksichtigt bereits eine durchschnittliche Vorsteuer: Abgezogen wird deshalb nichts mehr.

  • Sie steht Unternehmen offen, deren Jahresumsatz 5’024’000 Franken nicht übersteigt und deren Steuerschuld, zu diesem Satz berechnet, höchstens 108’000 Franken beträgt.
  • Abgerechnet wird halbjährlich.
  • Die Erfassung ist viel schlanker: Die Vorsteuer muss nicht mehr verfolgt werden.
  • Bei grossen Investitionen wird sie ungünstig, weil die tatsächlich bezahlte Vorsteuer nicht zurückgeholt wird.

Die jährliche Abrechnung, möglich seit 2025

Seit dem 1. Januar 2025 können gewisse kleine Unternehmen mit effektiver Abrechnungsmethode beantragen, nur noch einmal pro Jahr abzurechnen. Während des Geschäftsjahres leisten sie dafür Akontozahlungen. Die ESTV erklärt die Voraussetzungen auf ihrer Website.

Wie Sie sich entscheiden

Rechnen Sie es an einem echten Geschäftsjahr durch. Wenden Sie Ihren Saldosteuersatz auf Ihren Umsatz an und vergleichen Sie das Ergebnis mit der MWST, die Sie gemäss Ihren Einkaufsrechnungen tatsächlich schulden. Ist der Unterschied klein, gewinnt oft die Einfachheit der Saldosteuersatzmethode. Planen Sie grössere Investitionen, ist die effektive Methode meist interessanter.

Die Methode lässt sich nicht beliebig wechseln: Das Gesetz schreibt Mindestfristen vor. Sprechen Sie vor dem Entscheid mit Ihrem Treuhänder.

Das Formular ausfüllen

Das Abrechnungsformular der ESTV nummeriert jeden Betrag, von Ziffer 200 für den gesamten Umsatz bis Ziffer 910. Qompta bereitet diese Ziffern aus Ihren Rechnungen vor, mit der effektiven Methode genauso wie mit dem Saldosteuersatz: Sie müssen sie nur noch prüfen und ins Portal der ESTV übertragen.

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