ArtikelBuchhaltung und MWST

MWST: Ab wann ist man steuerpflichtig?

Ein Schweizer Unternehmen wird mehrwertsteuerpflichtig, sobald sein Umsatz 100’000 Franken im Jahr übersteigt. Die Regel passt in einen Satz. Ihre Anwendung verlangt etwas mehr Aufmerksamkeit.

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Buchhaltung und MWST
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Die Schwelle

Von der Steuerpflicht befreit ist, wer im Inland und im Ausland innerhalb eines Jahres weniger als 100’000 Franken Umsatz aus steuerbaren Leistungen erzielt (Art. 10 Abs. 2 MWSTG). Darüber ist die Steuerpflicht obligatorisch.

Für nicht gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine sowie für gemeinnützige Institutionen liegt die Schwelle bei 250’000 Franken.

Was in die Berechnung einfliesst

  • Der Umsatz aus steuerbaren Leistungen, im Inland und im Ausland.
  • Von der Steuer befreite Leistungen wie Exporte zählen ebenfalls: Sie sind steuerbar, einfach zum Satz null.
  • Von der Steuer ausgenommene Leistungen, etwa bestimmte Leistungen im Gesundheitswesen oder in der Bildung, zählen nicht.

Wenn die Schwelle überschritten ist

Das Unternehmen muss sich innert 30 Tagen nach Beginn seiner Steuerpflicht schriftlich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung anmelden (Art. 66 MWSTG). Die Anmeldung erfolgt online über das ePortal der ESTV.

Ein neu gegründetes Unternehmen wartet nicht bis zum Jahresende. Wird sein Umsatz in den ersten zwölf Monaten die Schwelle voraussichtlich übersteigen, ist es ab Beginn seiner Tätigkeit steuerpflichtig. Die Schätzung muss vernünftig sein und sich begründen lassen.

Freiwillig steuerpflichtig werden

Ein Unternehmen unter der Schwelle kann auf die Befreiung verzichten und sich freiwillig der Steuerpflicht unterstellen (Art. 11 MWSTG). Es stellt dann MWST in Rechnung und kann im Gegenzug die Vorsteuer auf seinen Einkäufen und Investitionen abziehen.

Das lohnt sich oft, wenn die Kunden selbst steuerpflichtig sind, denn sie können die verrechnete MWST abziehen. Es lohnt sich auch, wenn das Unternehmen zum Start viel investiert. Selten lohnt es sich, wenn die Kunden Privatpersonen sind: Für sie wird der Preis um die volle MWST teurer.

Wer steuerpflichtig ist, muss die MWST-Beträge in der Buchhaltung führen und für jede Periode eine Abrechnung einreichen. Die Methode, effektiv oder mit Saldosteuersatz, wählt man schon bei der Anmeldung: Es lohnt sich, diese Wahl vorzubereiten.

Einen Vergleich der beiden Methoden finden Sie unter MWST-Abrechnung: effektive Methode oder Saldosteuersatz. Qompta unterstützt beide und bereitet die Abrechnung aus Ihren Rechnungen vor.

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